Die Information für Teilnehmer (also alle Arbeitnehmer) des seit 1.1.2010 eingeführten ELENA Systems beinhaltet auch die Frage nach dem Auskunft über die Daten, welche einen selbst betreffen (vgl. § 103 Absatz 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch).
In der Beantwortung befindet sich der folgende, sehr interessante, Satz, welcher mir ein wenig zu denken gibt:

Im ELENA-Verfahren besteht ab 2010 für den Teilnehmer ein Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Eine Auskunft ist vor 2012 aber nicht realisierbar, da der Abruf durch die abrufenden Stellen erst ab 2012 möglich ist.

Heißt also so viel wie bis 2012 können auch keine Daten “weg kommen” weil ja eh nichts ausgelesen werden kann? *zwinker*

Original Artikel zum Nachlesen

Written on Januar 4th, 2010 , Archive Tags: , , , ,

SK Blog is proudly powered by WordPress and the Theme Adventure by Eric Schwarz
Entries (RSS) and Comments (RSS).

SK Blog

… it's different