Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz kritisiert die Reaktion der Behörden
im Fall Jack S., der in wer-kennt-wen umstrittene Songtexte ohne
Kennzeichnung zitiert hatte.
Der 20-Jährige steht im Februar in Kaiserslautern vor Gericht, weil er
bei der Online-Community “wer-kennt-wen” in seinem Profil einen Liedtext
zitiert hatte, der als Amoklauf-Ankündigung missverstanden wurde. Wegen
fehlender Kenntlichmachung als Zitat und mangelnder Recherche auf
Behördenseite, wurde seine Wohnung durchsucht und es drohen ihm nun eine
hohe Geldstrafe und die Verfahrenskosten oder ersatzweise 50 Tage Haft.
Thomas Fath, Mitglied im Landesvorstand der Piratenpartei
Rheinland-Pfalz meint dazu: “Der Fall zeigt deutlich, dass unsere
Behörden noch zu wenig Erfahrung und Kompetenz im Umgang mit digitalen
Medien und sozialen Plattformen besitzen. Dass sie nach den tragischen
Amokläufen der Vergangenheit keine Fehler machen wollen und möglichen
Hinweisen im Netz nachgehen, ist nachvollziehbar. Mögliche
Amoklauf-Ankündigungen müssen ernst genommen werden, jedoch muss jeder
Einzelfall sachlich und ruhig geprüft werden. Hysterie ist ein
schlechter Ratgeber! Ein missverständlicher Eintrag im eigenen Profil
einer Online-Community darf auch nicht Grund für eine 50-tägige
Haftstrafe sein. Das ist absolut unverhältnismäßig!
In jedem Fall wird auch zu entscheiden sein, wo im Netz die Privatsphäre
des Einzelnen endet und die Öffentlichkeit beginnt.”
Jack S. hatte in seinem Profil – das nur nach Registrierung zugänglich
ist – unter der Rubrik „Was machst du gerade?“ aus Songtexten zitiert,
in denen von Waffen und Töten die Rede war. Kurz darauf erschienen
Polizeibeamte bei ihm zur Hausdurchsuchung. Jedoch wurden weder illegale
Schusswaffen noch anderes belastendes Material gefunden. Den Beamten
erläuterte der junge Mann, dass es sich um ein Missverständnis handele
und die Zitate aus Liedern seiner Lieblingsbands stammten. Das
Amtsgericht Kaiserslautern verhängte jedoch einen Strafbefehl gegen ihn,
weil seine Einträge geeignet gewesen seien, “den öffentlichen Frieden zu
stören“. Er habe „einen Totschlag angedroht“, urteilte das Gericht trotz
Klarstellung. Da der 20-Jährige die Strafe nicht bezahlen kann, drohen
ihm nun 50 Tage Haft. Er hat Widerspruch gegen den Strafbefehl
eingelegt. Die Hauptverhandlung ist für den 2. Februar angesetzt.
Quelle: Pressemitteilung der Piratenpartei Rheinland Pfalz